Medizinische Maskenpflicht

2. Jul 2021

Ab dem 3.Juli 2021 ist die FFP2-Maskenpflicht in der Halle aufgehoben und wird ersetzt durch die Pflicht zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken, außer (wie bisher) während der Sportausübung. So hat es der Berliner Senat verordnet.

Die medizinische Maske ist dementsprechend von allen Sportlerinnen und Sportlern in allen Räumen einschließlich Fluren, Toiletten, Umkleiden usw. der Boulderhalle zu tragen, sofern keine Ausnahme gem. § 2 Abs. 2 der 3. InfSchMV besteht. Die Pflicht zum Tragen gilt nicht während der eigentlichen Sportausübung sowie beim Duschen und dem anschließenden Abtrocknen.

Ausnahmen, die zur Pflicht vom Tragen befreien, bestehen für:

1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,

2. für Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können

3. für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen