Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Benutzerordnung der Cliffhanger Boulderlounge Berlin

1. Berechtigung
  • 1.1. Nur Berechtigte dürfen in der Boulderhalle bouldern. Berechtigt sind Personen, deren Name und Eintritt am Tag der Nutzung im Buchungssystem erfaßt ist, die sich mit ihrem gültigen Personalausweis ausweisen können, das in der Preisliste festgelegt Nutzungsentgeld (Eintritt) entrichtetet und die Benutzerordnung anerkannt haben. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich über einen anzulegenden digitalen Kundenaccount, in dessen Erstellungsprozeß das Akzeptieren der AGB per digitaler Unterschrift über ein entsprechendes Unterschriften-Pad erfolgt. Die Unterschrift geben können ausschließlich volljährige Personen und sie kann nur bei uns vor Ort geleistet werden.
  • 1.2. Nicht in der Boulderhalle bouldern und auch nicht den Boulderbereich betreten dürfen:
  • a) Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben und diese am Tag der Nutzung vorweisen können. Als schriftliche Erlaubnis zulässig und anerkannt wird ausschließlich die digitale Unterschrift zur Anerkennung unserer AGB im digitalen Kundenaccount des Minderjährigen. Zur Unterschrift für Minderjährige ab 14 Jahren berechtigt sind ausschließlich sorgeberechtigte oder gleichwertig bevollmächtigte Personen. Die Unterschrift kann nur bei uns vor Ort geleistet werden.
  • b) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Begleitperson, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt und diese per Vollmacht oder Betreuerausweis nachweisen kann. Ausgenommen sind geleitete hauseigene Veranstaltungen, geleitete Veranstaltungen des DAV sowie geleitete Veranstaltungen von Schulen und sozialen Gruppen. Die Begleitperson steht dafür ein, daß die begleiteten Minderjährigen ständig und im Sinne dieser Benutzerordnung hinreichend beaufsichtigt und kontrolliert werden. Hierfür übernimmt die Begleitperson die volle Verantwortung.
  • c) Berechtigte volljährige Personen in Begleitung von mehr als zwei Minderjährigen, für die keine Ausnahme gemäß Punkt 1.2a) vorliegt. Als Ausnahme zählt auch, wenn für die zu begleitenden Minderjährigen die Sorgeberechtigung oder eine gleichwertige Bevollmächtigung vorliegt. Die Begleitung von Minderjährigen berechtigt nicht zum kostenfreien Eintritt; das trifft auch dann zu, wenn keine eigene Boulderabsicht besteht.
  • 1.3. Bei geleiteten Veranstaltungen hat die jeweilige Leitung der Veranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die Leitung einer geleiteten Veranstaltung darf nur eine volljährige Person gemäß AGB Punkt 1.1. ausüben.

2. Zutritt

  • 2.1. Die Anlage darf nur zu den vorgesehenen Öffnungszeiten genutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben.
  • 2.2. Der Betriebsschluss wird durch ein akustisches Signal/ Durchsage bekannt gegeben. Ca. 10 Minuten später wird die Hallenbeleuchtung reduziert.
  • 2.3. Die Benutzung der Boulderanlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den aktuell gültigen Preislisten.
  • 2.4. Der Betreiber oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.
  • 2.5. Das unbefugte Betreten und Nutzen des Boulderbereichs sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigem Verweis aus der Boulderhalle und Hausverbot – bleiben davon unberührt.
  • 2.6. Bei Unwetter-, Gewitter- oder Blitzgefahr dürfen die Außen-Anlagen nicht benutzt werden. Hierfür hat jeder Nutzer eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  • 2.7. Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Betreibers gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass hauseigene Aufnahmen die bei Veranstaltungen gemacht werden/wurden, in verschiedenen Medien (z.B. Facebook) Verwendung finden.

3. Boulderregeln und Haftung

  • 3.1. Bouldern ist Risikosport und somit gefährlich. Seine Ausübung erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
  • 3.2. Jeder Nutzer ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und bouldert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder! Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen, Rennen oder Toben im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
  • 3.3. Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.
  • 3.4. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herab fallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Aufenthalt in den Absprungbereichen ist untersagt. Als Absprungzone ist selbstverantwortlich ein Abstand von 2,5 m im Lot zum Boulderer in dessen Bewegungs- und Fallrichtung einzuhalten. Ausgenommen davon ist die vorher bei jeder Route mit dem Boulderer abzusprechende Sicherungsmaßnahme des „Spotten“ durch eine/n Boulderpartner/-in.
  • 3.5. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert werden darf. Ein horizontaler Mindestabstand von 1,5 m zum nächsten Boulderer ist zu wahren. Jede Route muß vorab vorausschauend auf Gefahren hin betrachtet werden, so daß die Mindestabstände beim Bouldern eingehalten werden können, um Verletzungen beim Stürzen zu vermeiden.
  • 3.6. Mit Eintritt in die Boulderhalle versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Einsicht in die Gefahren des Boulderns verfügt.
  • 3.7. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und in ihnen insbesondere auch nicht gebouldert werden.
  • 3.8. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden. Ausstiege nach oben bzw. Topausstiege auf die Boulderwände sind untersagt. Einzige Ausnahme ist der freistehende künstliche Boulderfelsen in der Mitte des Boulderbereiches.
  • 3.9. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber und dessen Beauftragte übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen.
  • 3.10. Tritte, Griffe und Volumen dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden.
  • 3.11. Beschädigungen oder Lockerungen von Tritten, Griffen, Volumen oder Boulderwänden sind unverzüglich zu melden.
  • 3.12. Jeder Unfall bei dem ein Gast zu Schaden gekommen ist, muss dem Servicepersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
  • 3.13. Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

4. Slackline Regeln

  • 4.1. Die Benutzung der Slacklines erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  • 4.2. Bei jeder Benutzung muss der Benutzer selbständig dafür Sorge tragen, dass die nötigen Sicherheitsaspekte eingehalten werden.

5. Leihmaterial

  • 5.1. Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln und bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Wiederanschaffungspreis zu ersetzen.
  • 5.2. Das Leihmaterial ist vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen prüfen. Diese sind sofort zu melden. Bei Rückgabe beschädigten Leihmaterial kann der Verleiher Schadenersatz verlangen.
  • 5.3. Der Verleih von Leihmaterial zum Bouldern erfolgt maximal für die Dauer des Ausleihtages. Das Leihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Das Leihmaterial darf nur in der Anlage benutzt werden.

6. Hausrecht

  • 6.1. Das Hausrecht über die gesamte Anlage übt der Betreiber oder die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • 6.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden.
  • 6.3. Mit dem Eintritt in die Boulderhalle erkennt der Nutzer die Benutzungsordnung an und stimmt dieser zu.

7. Datenschutz

8. Kameraüberwachung

  • 8.1. Zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wird im Innenbereich der Empfangs- und Servicetresen permanent kameraüberwacht. Die Videoaufnahmen werden von uns für die Dauer von 72 Stunden gespeichert sowie beim Verdacht von Straftaten der Beweissicherung und Strafverfolgung zugänglich gemacht. In einem solchen Fall werden wir die betreffenden Videoaufnahmen an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben. Im Übrigen werden die Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Für weitere Fragen zur Videoüberwachung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung als verantwortliche Stelle.

9. Sonstiges

  • 9.1. Der grau abgesetzte Gang auf den grünen Bouldermatten markiert den Fluchtweg zu den Notausgängen. Dort dürfen keine Gegenstände gelagert werden. Gegenstände oder Kleidung sind in den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten zu verstauen.
  • 9.2. Die gesamte Anlage darf nicht barfuß oder in Strümpfen genutzt werden.
  • 9.3. Beim Bouldern sind Kletterschuhe oder saubere Hallenturnschuhe zu tragen.
  • 9.4. Bouldern mit unbekleidetem Oberkörper ist unerwünscht.
  • 9.5. Boulderverbot gilt grundsätzlich für alkoholisierte oder unter Medikamenten- / Drogeneinfluss stehenden Personen. Wir behalten uns das Recht vor, entsprechende Personen der Anlage zu verweisen.
  • 9.6. Offenes Feuer ist in der gesamten Anlage und auf dem gesamten Gelände untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereichen (Boulderbereiche, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen der Außen-Anlage gestattet.
  • 9.7. Die Anlage und das Gelände um die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Für Zigaretten etc. sind die aufgestellten Aschenbecher zu benutzen.
  • 9.8. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
  • 9.9. Das Mitnehmen von Tieren in die Boulderbereiche und begleitende Räume (z.B. Umkleideräume) ist untersagt.
  • 9.10. Das Mitbringen von Glasflaschen in die Boulderbereiche und die begleitenden Räume (z.B. Umkleideräume) ist untersagt. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich und auf der Galerie verwendet werden.
  • 9.11. Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  • 9.12. Die Wertfächer und Umkleideschränke dienen ausschließlich dem Tagesbedarf und werden jeden Abend nach Betriebsschluß geöffnet und entleert. Entliehene und mitgebrachte Schlösser werden entfernt und der Inhalt wird in die Fundkiste gegeben. Für dabei entstehenden Schaden am Leih-Vorhangschloß ist vom Nutzer pauschal Schadensersatz in Höhe von 10 Euro zu leisten.
  • 9.13. Wir behalten uns vor, einzelne Kletterbereiche zeitweise für Veranstaltungen und für das Umschrauben der Boulderrouten zu sperren.

Berlin, den 01. September 2015
Geschäftsführung
Cliffhanger Boulderlounge Berlin GmbH